Nun (vorerst) kein Carbon Capture und Storage: Das CCS-Gesetz scheitert im Bundesrat!

Das Ringen um die gesetzliche Regelung für die CO2-Abscheidung und -Speicherung (engl. Carbon Dioxide Capture and Storage, kurz CCS) hat (vorerst) ein Ende. Nachdem der Bundestag am 7.7.2011 einen Gesetzentwurf nach kontroverser Diskussion und dem Scheitern eines ersten Entwurfs im Vorjahr auf den Weg gebracht hatte, ist das Regelwerk nun – von vielen erhofft, von einigen befürchtet – an der erforderlichen Zustimmung des Bundesrats gescheitert.

CCS war schon immer eine neue Technologie mit zwei Gesichtern: Aus Sicht der Befürworter wäre CCS gerade für die CO2-trächtige Braunkohleverstromung ein wichtiger Schritt in die Zukunft, um die Treibhausgasemissionen langfristig zu senken. Auch andere CO2-intensive Industrien, die am Emissionshandel teilnehmen, sollten profitieren. Kritiker besorgen hingegen schon seit Langem, dass das Treibhausgas aus den vorgesehenen Lagerstätten wieder entweichen und auf seinem Weg Grundwasser und Boden gefährden könnte. Insbesondere wäre das Gebiet der Lagerstätte auf Dauer für andere Möglichkeiten der Nutzung, wie zum Beispiel Geothermie, ausgeschlossen. In den betroffenen Regionen wurde die neue Technik vor dem Hintergrund aller Unsicherheiten durchweg mehrheitlich abgelehnt.

Insoweit kommt das Scheitern des CCS-Gesetzes nicht unerwartet. Bereits der Widerstand Schleswig-Holsteins und Niedersachsens im Frühjahr dieses Jahres hatte diese Entwicklung eingeläutet. Beide Länder hatten angekündigt, von der so genannten Ausstiegsklausel im CCS-Gesetz Gebrauch zu machen und CCS auf ihrem Landesgebiet nicht zuzulassen (siehe unser Blog vom 29.4.2011). Dies wiederum stieß nun auf Ablehnung bei anderen Bundesländern. Wenn CCS, dann für alle, so dass Votum von Brandenburg, Hamburg und Sachsen. Hinzu kam ein weiterer Streitpunkt: Die Haftung der Länder. Zuletzt waren hier eine Abmilderung aber auch Hilfe vom Bund gefordert worden. In seiner Sitzung am 23.9.2011 folgte der Bundesrat nun nicht der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Er stimmte dem Gesetz – ohne vorher die (eigentlich empfohlene) Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen – schlicht nicht zu.

Damit müssen die bereits umfangreich geplanten Demonstrationsprojekte nun (vorerst) wieder auf Eis gelegt werden. Ob es dabei bleibt oder ob CCS am Ende doch noch auch in der Bundesrepublik realisiert werden wird, bleibt damit weiter in der Schwebe und eine Frage an die Bundesregierung. Sie könnte ihrerseits den Vermittlungsausschuss nach Art. 77 Abs. 2 GG anrufen oder einen ganz neuen Gesetzentwurf vorlegen, der auch im Bundesrat Gehör findet. Es werden aber bereits Stimmen laut, die den kompletten Ausschluss von CCS in Deutschland fordern. Dies wäre nach den EU-Vorgaben sogar durchaus möglich (siehe Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2009/31/EG (CCS-Richtlinie) vom 23.4.2009). Es wird also mit Spannung erwartet, wie Bundesregierung und Bundestag sich nun positionieren. Eine Alternative jedenfalls hat der Gesetzgeber nicht: Der Verzicht auf ein CCS-Gesetz ist keine Option. Denn Art. 39 Abs. 1 der CCS-Richtlinie fordert Regeln (oder eben auch ein Verbot) für die neue Technologie bis zum 25.6.2011. Hier ist die Bundesregierung gegenüber der Kommission also ohnehin schon in Verzug.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

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