Strommarktgesetz steht auf der Zielgeraden des parlamentarischen Verfahrens

(c) BBH
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Das Strommarktgesetz (wir berichteten) ist auf die Zielgerade des parlamentarischen Verfahrens eingebogen. Nach der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung (wir berichteten) stand Mitte März die Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages an. Derzeit scheint sich die finale Verabschiedung des Gesetzespakets zwar zu verzögern. Doch die wesentlichen Weichenstellungen des Gesetzes sind bereits klar.

Kerninhalte des Strommarkgesetzes

Das Gesetzespaket zum Strommarktdesign ist im November 2015 in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden. Vorangegangen war der Grün- und Weißbuchprozess (wir berichteten). Die Entscheidung der Bundesregierung für einen Energy-Only-Markt 2.0 (EOM 2.0) war spätestens mit dem Weißbuch getroffen (wir berichteten).

Die Kurzformel heißt: Der Strommarkt soll weiterentwickelt werden und so die notwendigen Preissignale setzen, um auch zukünftig Neuinvestitionen anzureizen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Im Wesentlichen sollen dafür Flexibilitätshemmnisse abgebaut sowie die Bilanzkreistreue gestärkt werden. Zudem wird der EOM 2.0 durch eine Kapazitätsreserve abgesichert: Die dort gebundenen Anlagen dürfen nicht am EOM teilnehmen. Netzausbau und Klimaschutz werden über zwei weitere Reserven adressiert. Die ausführliche Fassung ist samt Begründung fast 200 Seiten lang und enthält eine Vielzahl von Änderungen in verschiedenen Gesetzen, vorrangig dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Verordnungen.

Was wird aktuell diskutiert?

Die Grundsatzfrage, ob Betreiber konventioneller Erzeugungsanlagen zusätzliche Finanzierungsquellen brauchen, wird teilsweise aktuell weiterdiskutiert. Mitunter geht die Debatte aber auch ins Detail: Bei der Bundestagsanhörung kritisierten die Sachverständigen unter anderem die hohen Mehrkosten für die System- und Versorgungssicherheit, die Regelung zur Spitzenkappung, die ausgebliebene Abschaffung der Aussetzung der Erneuerbaren-Energien-Förderung bei negativen Preisen (§ 24 EEG), die Verfolgung von klimapolitischen Sekundärzielen über die Braunkohlestilllegung, die ausgebliebene bessere Einbindung von Stromspeichern, die Erstattungsregelungen bei Redispatchmaßnahmen oder die Vielzahl „versteckter“ Kapazitätsmechanismen.

Man darf gespannt sein, welche Positionen die Parlamentarier beziehen, was sie noch ändern und ob es zu einer Verknüpfung mit den weiteren energiepolitischen Gesetzesvorhaben von Digitalisierung (wir berichteten) bis EEG 2016 (wir berichteten) kommt. Der ursprüngliche Zeitplan für das Strommarktgesetz, nach dem das Gesetzgebungsverfahren bereits im Frühjahr 2016 abgeschlossen sein sollte, kann jedenfalls nicht mehr gehalten werden.

Wird der Braunkohleausstieg der nächste Schritt?

Am 22.4.2016 haben in New York 175 Staaten das Pariser Klimaschutzabkommen unterzeichnet (wir berichteten). Da Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen und Energiewendeland sein will, hat die Diskussion um die Zukunft der Kohleverstromung bereits begonnen und dürfte das nächste große Thema werden. Die Agora Energiewende – ein Energiewende-Think-Tank aus Berlin – hat bereits im Januar einen ersten Vorschlag mitsamt Fahrplan zum Kohleausstieg vorgelegt. Die Herausforderungen für die Energiebranche werden nicht abnehmen.

Ansprechpartner: Prof. Christian Held/Dr. Olalf Däuper

PS: Eine Gelegenheit, über aktuelle Themen auf dem Stromerzeugungs- und Kraftwerksmarkt mit interessanten Gästen und Referenten zu diskutieren, bietet übrigens die 5. IKS-Kraftwerkskonferenz am 1.6.2016 (mit Vorabendveranstaltung am 31.5.) in Berlin. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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