Neuregelungen rund um Industrieemissionen konkretisieren sich mehr und mehr

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Die Umsetzung der am 6.1.2011 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2010/75/EU  über Industrieemissionen (Industrial Emissions Directive, IED, IE-Richtlinie) kommt voran: Am 25.11.2011 veröffentlichte die Bundesregierung einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz sowie den Entwurf der Ersten Verordnung hierzu. Das Kabinett war am 3.12. dran.

Jetzt folgt der nächste Schritt: Am 19.4.2012 leitete das federführende Bundesministerium für Umwelt (BMU) das Verfahren zur Anhörung von Ländern und Verbänden über den Referentenentwurf für eine Zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie ein, welcher insbesondere Änderungen in der 13. Bundes-Immissionsschutzverordnung (13. BImSchV) betrifft.

Bislang waren die Regelungen rund um Industrieemissionen recht unübersichtlich, gab es doch gleich mehrere EU-Richtlinien, die sich mit dieser Thematik befassten. Die am 6.1.2011 in Kraft getretene IE-Richtlinie fasst nun die so genannte  IVU-Richtlinie und sechs weitere Richtlinien in einem Regelwerk zusammen. Bis zum 7.1.2013 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden.

Neu ist insbesondere, dass das europäische Konzept der Best Available Techniques Reference Documents (BREVS) gestärkt werden soll. Zu diesem Zweck werden die „Besten verfügbaren Techniken“ – BVT-Merkblätter grundlegend novelliert. Künftig werden die BVT-Schlussfolgerungen verbindliche Emissionsbandbreiten für den Anlagenbetrieb enthalten. Auch die Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung werden verschärft. Spricht die IE-Richtlinie EU-weit ca. 52.000 Anlagen an, sind es in Deutschland etwa 9.000 Anlagen.

Umsetzung in Deutschland

Einige mit der IE-Richtlinie eingeführte Verschärfungen sind in Deutschland bereits Standard. Dennoch müssen sich auch deutsche Anlagenbetreiber künftig auf Änderungen einstellen. Mit der Umsetzung der IE-Richtlinie werden zahlreiche Gesetzes- und Verordnungsänderungen einhergehen:

Die technische Umsetzung erfolgt in Form eines Artikelgesetzes. Dieses bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Mit zwei Artikelverordnungen sollen weiterhin eine Vielzahl untergesetzlicher Regelungen angepasst werden. Eine der beiden bedarf der Zustimmung von Bundesrat und Bundestag (der Bundestag wird bei Festlegungen von Emissionsgrenzwerten einbezogen, siehe § 48b BImSchG).  Die andere kommt mit der Zustimmung des Bundesrates aus.

Inhaltlich betroffen sind zunächst die Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) und dort neben der 2. BImSchV (Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen), der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren), der 25. BImSchV (Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie) und der 31. BImSchV (Verordnung zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen) auch die

  • 4. BImSchV  (Verordnung über genehmigungsbedüftige Anlagen), in der die Anlagenliste der genehmigungsbedüftigen Anlagen überarbeitet und erweitert wird,
  • die – aktuell in der Verbände- und Länderanhörung zur Diskussion stehende – 13. BImSchV (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen) und
  • die 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen), die – teils weitreichend – an die europäischen Vorgaben zur Einhaltung des Stands der besten verfügbaren Technik angepasst werden.

Außerdem wird

  • die Deponieverordnung (DepV -Anforderungen an Betrieb und Stilllegung von Deponien) „angefasst“ und es gibt
  • eine neue IE-Verordnung Wasser (Anforderungen an Einleitungen aus Industrieanlagen und Genehmigungsvoraussetzungen für bestimmte Industriekläranlagen).

Der Kurs ist nicht 1 : 1

Viele der geplanten Änderungen entsprechen den Vorgaben der EU. An verschiedener Stelle (zum Beispiel für Großfeuerungsanlagen bei den Emissionsgrenzwerten für NOx als NO2 oder Staub) gehen die Änderungen der Bundesregierung allerdings auch über die europäischen Anforderungen hinaus. Deutsche Anlagenbetreiber sollen somit strengeren Regelungen unterworfen werden als ihre europäischen Nachbarn. Das ist besorgniserregend, zumal das Ziel der IE-Richtlinie ist, die Wettbewerbsbedingungen anzugleichen – also das Gegenteil dessen, was erreicht würde.

Dabei wird die Zeit knapp, um daran noch etwas zu ändern. Das Gesetz zur Umsetzung der IE-Richtlinie sollte als Zustimmungsgesetz eigentlich schon im Mai in Bundesrat (11.5.) und Bundestag (24.5., 1. Lesung). Die 2. und 3. Lesung des Bundestags war für den 29.6.2012 geplant. Der Bundesrat sollte im 2. Durchgang am 21.9.2012 über das neue Gesetz entscheiden. Nach bisherigem Plan sollten die neuen Regelungen im 4. Quartal 2012 in Kraft treten. Nun scheinen das aktuelle Wahlkampfgeschehen und die EEG-Debatte sich vor die Umsetzung zu drängen. Man hört, es geht erst im Juni oder später los …

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

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