Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest

Liebe Leser*innen des BBH-Blogs, ein in energiepolitischer Hinsicht mehr als ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Traditionell ein Zeitpunkt, um etwas zu tun, was wir bei BBH eigentlich selten machen: zurückblicken. Beginnen wir dabei doch auch einmal ganz unkonventionell mit dem Ende. Als das Bundesverfassungsgericht am 15.11.2023 das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärte, war die Bundesrepublik mit einem (Pauken-)Schlag um 60 Milliarden Euro Finanzspielraum ärmer. Mit den 60 Milliarden Euro sollten über den Klima- und Transformationsfonds zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise finanziert werden.

„Na danke, Opposition“, mag manch einer gedacht haben. Aber ganz so einfach ist das natürlich nicht. Auch beim Geldausgeben müssen wir im verfassungsmäßigen Rahmen bleiben. „Na toll, Regierungskoalition“, mag manch ein anderer gedacht haben, als die Ampel nicht sofort den Plan B vorlegte. Jedenfalls: Kurz vor Weihnachten hat man sich zusammengerauft und nach intensiven Verhandlungen auch für den Haushalt 2024 einen Kompromiss gefunden. Der hat, wie es Kompromisse so an sich haben, nicht nur glühende Fans – und die Opposition spricht auch schon wieder von Verfassungsbedenken.

Doch auch abseits von Schuldenbremsen und dem KTF hat sich die Regierung in 2023 mit vielen Themen rund um die Klima- und Energiewende beschäftigen müssen.

Dabei stand der Anfang des Jahres noch ganz im Zeichen der Krisenbewältigung. Mit der Strom- und Gaspreisbremse sollte Bürgern und Industrie die Angst vor den stark erhöhten Energiepreisen genommen werden. Im Laufe des Jahres kamen aber auch einige Gesetze dazu, die Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen sollten und ein bisschen struktureller mit Blick auf die Klimawende wirken sollen. Die Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung gehörte etwa dazu, die die Beschleunigung von Gerichtsverfahren im Blick hat. Im September hat der Bundestag z. B. das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen – nachdem das Bundesverfassungsgericht (da war es wieder) die Novelle vor der Sommerpause zunächst gestoppt hatte, um der Opposition mehr Zeit zur Kenntnis- und Stellungnahme einzuräumen. Eng verbunden mit dem GEG ist das Wärmeplanungsgesetz, das im November beschlossen wurde und die flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze regelt. Ums Energiesparen geht es im Energieeffizienzgesetz, das sich vor allem an Behörden, Unternehmen und Rechenzentren richtet. Und dann war da noch die Diskussion um einen Industriestrompreis, die eigentlich das ganze Jahr über währte und über alle Parteigrenzen hinweg geführt wurde: Alle Länderchefs hatten sich dafür ausgesprochen, der Bundesrat entsprechend, der Bundeswirtschaftsminister ebenso; der Bundesfinanzminister war dagegen und der hat bekanntlich das Geld. Schlussendlich wurde unter der Scholz’schen Maßgabe „keine Gießkanne, nix unbegrenztes“ am Ende ein Strompreispaket geschnürt, das eine milliardenschwere Entlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes darstellte – um nur wenige Tage später durch das Bundesverfassungsgericht mit bereits erwähntem Urteil gleich wieder infrage gestellt zu werden. Und keine Sorge, die Entlastung kommt in 2024.

Nicht nur auf nationaler, auch auf supranationaler Ebene gab es 2023 energiepolitische Meldungen, die von einiger Bedeutung für die Energie- und Klimawende sind – und im besten Fall Zugkraft für andere Entwicklungen innehaben. So wurde Ende November im Trilog zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission zur EU-Gasbinnenmarktrichtlinie nach vielen Monaten eine Einigung erzielt. Wichtigster Punkt: Gasnetzbetreiber dürfen Wasserstoffnetzbetreiber sein. Eine gute Nachricht für die deutschen Stadtwerke, die nun sehr viel klarer und sicherer in die Zukunft blicken können. Auch zum Strommarktdesign hat man noch kurz vor Jahresschluss einen Kompromiss gefunden. Und Bewegung kam auch noch in die Diskussion um die Novellierung des Verpackungsrechts, nachdem das EU-Parlament Stellung zum Vorschlag der Europäischen Kommission bezogen hat. Auch hier wird hoffentlich ein (gutes) Ergebnis im Rahmen von Trilog-Gesprächen zwischen Kommission, Parlament und Rat erzielt werden.

Und das ist doch schlussendlich meist die Lösung der schwierigsten Probleme: Wir müssen miteinander sprechen. Wir von BBH möchten unseren Teil dazu beitragen, auf unseren Konferenzen, einem parlamentarischen Abend, im Rahmen verschiedener Get-together, über die wir Sie über die gewohnten Kanäle informieren werden. Aber jetzt wünschen wir Ihnen erst einmal ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch – auch hier vorbildlich mit möglichst wenig Verpackungsmüll.

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